Das Nachlassgerichtverfahren (Gläubigerklage)
Robson reichte am 1. März 2013 eine Gläubigerklage gegen Michael Jacksons Estate ein. In dieser Klage erhob er finanzielle Forderungen wegen des angeblichen sexuellen Missbrauchs in seiner Kindheit. Um die Verjährungsfrist zu umgehen, stellte Robson diverse widerlegbare Behauptungen auf. Das Gericht wies diese Klage am 26. Mai 2015 ab.
Robson reichte zwei Arten von Klagen gegen Jacksons Unternehmen ein. Eine Gläubigerklage gegen seinen Nachlass vor dem Nachlassgericht und eine Klage gegen Jackson und zwei seiner Unternehmen, MJJ Productions und MJJ Ventures, vor dem Zivilgericht. In beiden Fällen forderte er Geld für angeblichen sexuellen Missbrauch in seiner Kindheit.
In diesem Kapitel behandeln wir die Gläubigerklage, im nächsten Kapitel dann die Zivilklage.
Nach US-amerikanischem Recht können Personen, die Ansprüche gegen einen Verstorbenen haben, diese Ansprüche gegen den Estate (Nachlass) des Verstorbenen geltend machen – dies wird als Gläubigerklage bezeichnet. Für die Geltendmachung einer Gläubigerklage gelten jedoch bestimmte Verjährungsfristen. Ein Gläubiger muss seine Forderung spätestens 60 Tage nach dem Zeitpunkt geltend machen, zu dem er erstmals Kenntnis von den Tatsachen erlangt hat, die den Anspruch begründen, und von der Verwaltung des Estates.
In diesem Fall bedeutete dies, dass Robson seine Gläubigerklage innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntwerden der folgenden beiden Tatsachen hätte einreichen müssen: 1. dass er als Kind angeblich von Michael Jackson sexuell missbraucht worden war, 2. dass Michael Jackson einen Estate hatte.
Robson behauptete, dass er bis zum 8. Mai 2012, als er seinem Therapeuten erstmals von den mutmaßlichen Taten berichtete, nicht verstanden habe, dass er als Kind von Michael Jackson sexuell missbraucht worden war. Bis dahin, so behauptete er, habe er geglaubt, dass diese mutmaßlichen Taten liebevoll und einvernehmlich gewesen seien.
Auch wenn wir Robson in dieser Geschichte Glauben schenken, hätte er gemäß der ersten Voraussetzung für eine fristgerechte Forderung seine Gläubigerklage innerhalb von 60 Tagen, nachdem er seinem Therapeuten mitgeteilt hatte, dass er angeblich missbraucht worden sei, d. h. bis zum 7. Juli 2012, einreichen müssen. Es gibt jedoch eine zweite Voraussetzung, nämlich das Wissen um die Verwaltung des Estate. In seiner Erklärung und seiner Gläubigerklage behauptet Robson, dass er bis zum 4. März 2013, als er sich zum ersten Mal mit seinen Anwälten Gradstein & Marzano traf, nichts von der Verwaltung des Michael Jackson Estate wusste.
„Vor dem 4. März wusste ich nicht und war mir auch nicht bewusst, dass ein Estate zur Verwaltung eingerichtet worden war und ich einen Anspruch geltend machen konnte.“1
Wenn dies zuträfe, würde Wade die 60-Tage-Frist einhalten, da er seine Gläubigerklage am 1. Mai 2013, also innerhalb von 60 Tagen nach Erlangung der Kenntnis über die Verwaltung von Jacksons Estate, eingereicht hat.
Diese Behauptung ist jedoch eine Lüge, wie während des Nachlassgerichtsverfahrens gezeigt wurde.
Wie Jacksons Estate während der Beweisaufnahme bekannt gab, war Wade bereits Jahre vor Einreichung seiner Gläubigerklage über die Verwaltung von Jacksons Estate informiert. Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Wade die viel beachteten Nachrichten über die Verwaltung von Jacksons Estate nach dessen Tod irgendwie verpasst haben sollte, gibt es Beweise dafür, dass er bereits lange vor dem 4. März 2013 so gut über den Estate informiert war, dass er sogar Verhandlungen mit ihm führte.
Wie im Kapitel Wie Robson seine Geschichte über Jackson veränderte – Teil 5 beschrieben, war Wade 2011 sehr daran interessiert, an der Michael-Jackson-Show des Cirque du Soleil mitzuarbeiten, die in Zusammenarbeit zwischen dem Cirque du Soleil und dem Estate von Michael Jackson entstanden war. Um die Show zu besprechen, besuchte er Anfang 2011 das Büro von John Branca, einem der Testamentsvollstrecker des Michael-Jackson-Estate.
Wie bereits erwähnt, hat Wade auch einen Beitrag zu dem Buch „The Official Michael Jackson Opus“ verfasst, das 2009 vom Jackson-Nachlass genehmigt und befürwortet wurde.
Ferner war Wade, wie wir oben gesehen haben, Ende 2012/Anfang 2013 damit beschäftigt, ein Buch über seine Anschuldigungen auf den Markt zu bringen, wobei ihm seine langjährige Anwältin und Freundin der Familie, Helen Yu, bei den Verhandlungen behilflich war. Dies ist für die Diskussion darüber, ob Wade vor dem 4. März 2013 von dem Estate wusste, von Bedeutung, da am 25. November 2009 auf der Website von Yus Anwaltskanzlei Yu Leseberg ein Interview mit ihr unter dem Titel „Musical Artists: Worth More Dead Than Alive? Michael Jackson and Elvis Generate Millions for their Estates” (Musiker: Sind sie tot mehr wert als lebendig? Michael Jackson und Elvis generieren Millionen für ihre Estates) veröffentlicht wurde, in dem sie über Jacksons Estate und dessen potenzielle Einnahmen spricht. In dem Artikel lesen wir unter anderem:
„Seit Michael Jacksons Tod kann die Welt nun das wahre Licht von Michaels Vermächtnis sehen. Posthume Ehrungen wurden von Helen Yu, die Michael Jacksons Schützling Wade Robson vertrat, und seinem Freund Charles Klapow ausgeführt.
[…]
Helen sagt: „Ich kenne Wade Robson und Charles Klapow schon seit ihrer Kindheit. Beide waren ihr ganzes Leben lang Anhänger von Michael, und es ist toll zu sehen, wie sie ihn auf diese Weise ehren.“
[…]
Yu, die einmal an einer Vorbesichtigung der Besitztümer des noch lebenden King of Pop teilgenommen hatte, weist auf die beispiellose Ertragskraft des inzwischen verstorbenen Jackson hin. „Er war zweifellos ein großartiger Songwriter, Performer und Tänzer, aber manchmal ließ er die falschen Leute an sich heran. Jetzt, da John Branca und John McClain, zwei Veteranen der Musikindustrie, die wissen, wie man das Geschäft monetarisiert, die Berater seines Estate sind, wird er leider wahrscheinlich tot mehr verdienen als lebendig.“2
(Hervorhebungen hinzugefügt)
Dieselbe Anwältin half Wade dann Ende 2012/Anfang 2013 dabei, sein Buch über seine Anschuldigungen auf den Markt zu bringen, sodass sie zu diesem Zeitpunkt offensichtlich sowohl über Jacksons Estate als auch über Wades Anschuldigungen Bescheid wusste. Es ist schwer zu glauben, dass sie Wade nicht darüber informiert hätte, dass Jackson einen Estate hatte, während sie ihm dabei half, ein Buch über seine Anschuldigungen zu vermarkten – selbst wenn wir davon ausgehen, dass Wade zuvor wirklich nichts über den Estate wusste (was, wie oben gezeigt, nicht stimmt).
Diese Informationen über Wades Buchpläne und Yus Beteiligung daran kamen jedoch erst ans Licht, nachdem das Nachlassgerichtverfahren bereits abgeschlossen war. Jacksons Verteidigung stieß erst 2016 im Rahmen der Beweisaufnahme für die Zivilklage auf diese Informationen. Während des Nachlassgerichtsverfahrens „vergaß“ Wade, diese Informationen weiterzugeben, sodass sie bei der Entscheidung des Gerichts über die Forderung des Gläubigers nicht berücksichtigt wurden. Die Beweise über Wades Begegnungen mit dem Estate im Jahr 2011 reichten jedoch aus, um zu zeigen, dass er gelogen hatte, als er behauptete, vor dem 4. März 2013 nichts über den Estate gewusst zu haben.
Bitte beachtet, dass Wade diese Behauptung in einer eidesstattlichen Erklärung unter Strafandrohung abgegeben hat und Wade behauptet, er habe diese Klagen nicht wegen des Geldes eingereicht, sondern um für die „Wahrheit“ zu kämpfen. Wie kann man mit Lügen für die angebliche „Wahrheit“ kämpfen?
Wade versuchte auch, die Voraussetzung zu verdrehen, und behauptete nicht nur, dass er überhaupt nichts von der Verwaltung des Estate wusste, sondern auch, dass er nicht wusste, dass er eine Forderung geltend machen konnte. In seiner Entscheidung über die Forderung des Gläubigers wies das Gericht darauf hin, dass die Voraussetzung darin besteht, über die Verwaltung des Estate Bescheid zu wissen, und nicht darin, zu wissen, dass man einen Klagegrund hat. Auch wenn die Voraussetzung jedoch gewesen wäre, dass er wusste, dass er einen Klagegrund hatte, hätte Wade dennoch nicht obsiegen können. Wie im Kapitel Wie Robson seine Geschichte über Jackson veränderte – Teil 9 beschrieben, stellte der Estate fest, dass Wade am 7. September 2012 eine E-Mail verschickt hatte, in der er seine Behauptungen an über 30 Personen weitergab. In dieser E-Mail, in der er die Empfänger um Diskretion bittet, bezeichnet er seine Behauptungen als „äußerst heikle Rechtsangelegenheit”, was zeigt, dass er lange vor dem 4. März 2013, spätestens jedoch am 7. September 2012, verstanden hatte, dass er einen Klagegrund hatte.3
Um die Verjährungsfristen zu umgehen, versuchte Wade auch, die Gläubigeklage mit einem Argument des „equitable estoppel“ (Verwirkung aufgrund von Treu und Glauben) zu untermauern. Der „equitable estoppel“ ist eine Rechtsdoktrin, die verhindert, dass jemand seine Verfehlungen – z. B. irreführende, betrügerische Handlungen und Forderungen – vor Gericht ausnutzen kann. Bezieht man sich beispielsweise auf Verjährungsfristen, kann ein „equitable estoppel“ geltend gemacht werden, wenn ein Kläger oder Antragsteller eine Klage nicht rechtzeitig einreicht, weil der Beklagte ihn über seine Rechte getäuscht oder bedroht hat. In diesem Fall würde die Klage des Klägers/Antragstellers nicht abgewiesen werden, auch wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist.
In diesem Fall behauptete Wade, dass Michael Jacksons angebliche Drohungen, dass sie beide ins Gefängnis kommen würden und ihre Karrieren und ihr Leben vorbei wären, wenn jemand davon erfahren würde, ihn daran hinderten, vor dem 1. Mai 2013 Klage einzureichen. Ferner behauptete er, dass die psychologischen Auswirkungen von Jacksons angeblicher Irreführung, dass sexuelle Beziehungen zwischen einem Kind und einem Erwachsenen liebevoll und einvernehmlich seien, ihn daran gehindert hätten, zu verstehen, dass solche Beziehungen sexueller Missbrauch seien, bis er am 8. Mai 2012 eine Therapie begann.
„[Robson] war sich nicht bewusst, dass seine langjährige Beziehung zu [Jackson] in seiner Kindheit über einen Zeitraum von sieben Jahren hinweg mit fortwährendem sexuellem Missbrauch einherging – den Handlungen, die zu dieser Klage geführt haben –, bevor es am 8. Mai 2012 dazu kam“, heißt es in Wades Gerichtsantrag.4
Das Gericht wies dieses Argument zurück. Obwohl wir nicht viel von dem wissen, was während des Nachlassgerichtsverfahrens (z. B. in eidesstattlichen Aussagen) geschehen ist, stellte das Gericht in seinem Urteil fest, dass Robson zumindest zum Zeitpunkt von Jacksons Tod sehr wohl wusste, dass eine sexuelle Beziehung zwischen einem Erwachsenen und einem Minderjährigen eine Straftat darstellt und dass ein Opfer für solche mutmaßlichen Taten nicht ins Gefängnis kommt.
„[Robson] wusste zum Zeitpunkt von [Jacksons] Tod im Juni 2009, dass es strafbar ist, wenn ein Erwachsener sexuelle Handlungen an einem Minderjährigen vornimmt.“
und
„[Robson] wusste im Juni 2009, dass Minderjährige nicht strafrechtlich verfolgt werden, wenn ein Erwachsener sexuelle Handlungen an ihnen vornimmt.“5
Das bedeutet, dass Wade sich nicht auf den Grundsatz der „equitable estoppel“ (Verwirkung aufgrund von Treu und Glauben) berufen konnte, da er am 8. Mai 2012 alle angeblichen Tatsachen kannte, die zu seiner Klage führten (dass er angeblich sexuell missbraucht worden war, dass solche Handlungen eine Straftat darstellten und er dafür nicht ins Gefängnis kommen würde), und er war sich der Verwaltung von Jacksons Estate schon lange vor dem 4. März 2013 sehr wohl bewusst – obwohl er in seiner eidesstattlichen Erklärung etwas anderes behauptete. Das Gericht stellte außerdem fest, dass jede angebliche Einschüchterung, die Robson Jackson vorwirft, am Tag von Jacksons Tod, dem 25. Juni 2009, aufgehört hätte.
Das Gericht wies darauf hin, dass in einem Nachlassverfahren der Estate die Partei des Verfahrens ist, nicht der Verstorbene. Unter ausführlicher Berufung auf Präzedenzfälle erklärte das Gericht:
„Während [Robson] in seinem Estoppel-Argument die Vertreter des Estate und [Jackson] miteinander vermischt, sind es die Vertreter des Estate, die die Parteien dieses Nachlassverfahrens sind. Da es keine Beweise dafür gibt, dass die Vertreter des Estate etwas getan oder gesagt haben, was [Robson] daran gehindert hätte, seine Klage einzureichen, kann [Robson] die Elemente eines Estoppel nicht gegen sie geltend machen.“6
Dennoch prüfte das Gericht auch, was wäre, wenn Robson mit seinem Argument recht hätte, dass für dieses Argument des „equitable estoppel” die angeblichen Handlungen des Verstorbenen und nicht die Handlungen des Vertreters des Estate maßgeblich sein sollten, aber selbst dann hätte Robson nicht obsiegen können, wie wir oben dargelegt haben.
In einer Entscheidung von Richter Mitchell L. Beckloff wies das Gericht am 26. Mai 2015 die Gläubigerklage von Wade Robson ab. Obwohl Wades Anwältin Maryann Marzano unmittelbar nach der Entscheidung Berufung einlegen wollte, tat sie dies letztlich doch nicht.
Quellenangaben hier ausklappen
- Declaration of Wade Robson (April 30, 2013), Absatz 27 ↩︎
- Musical Artists: Worth More Dead Than Alive? Michael Jackson and Elvis Generate Millions for their Estates (Yu Leseberg Law Corporation, November 25, 2009)
The original article was to be found at Yulesberg.
It has since been removed, but for a secondary source see a July 23, 2013 saving of the article. ↩︎ - Ruling on Submitted Matter – Motion for Summary Judgement – Wade Robson’s Late Claim Petition (BP117321, May 26, 2015) ↩︎
- Notice of Petition and Petition for Order to Allow Filing of Late Claim Against Estate; Memorandum of Points and Authorities in Support Thereof (filed by Wade Robson on July 27, 2013), Seite 1 ↩︎
- Ruling on Submitted Matter – Motion for Summary Judgement – Wade Robson’s Late Claim Petition (BP117321, May 26, 2015), Seite 15 ↩︎
- Ruling on Submitted Matter – Motion for Summary Judgement – Wade Robson’s Late Claim Petition (BP117321, May 26, 2015), Seite 8 ↩︎
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